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Rolf Benz: Umwandlung in eine Kommanditgesellschaf - Zum Zwecke der Ermittlung einer angemessenen
Vorstand und Aufsichtsrat der Rolf Benz AG wollen der ordentlichen Hauptversammlung am 17./18. August 2000 die Umwandlung der Gesellschaft in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma Rolf Benz AG & Co. KG vorzuschlagen.

Zum Zwecke der Ermittlung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 207 UmwG hat der Vorstand ein Bewertungsgutachten der Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Klaus Häring und Dr. Jürgen Hällfritzsch in Auftrag gegeben.

Aufgrund dieses Bewertungsgutachtens, das zwischenzeitlich von der Dr. Röver & Partner KG Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft als Abfindungsprüfer bestätigt wurde, hat sich der Vorstand entschlossen, den außenstehenden Aktionären, die gegen den Umwandlungsbeschluss Widerspruch zur Niederschrift erklären, als Barabfindung einen Betrag von 39,20 Euro (= DM 76,67) für eine Vorzugsaktie (Stückaktie) der Rolf Benz AG entsprechend einer Beteiligung am Grundkapital von 5,00 DM anzubieten.



Veröffentlichungsdatum: 28.06.2000 - 09:31
Redakteur: rpu
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