Zum Zwecke der Ermittlung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 207 UmwG hat der Vorstand ein Bewertungsgutachten der Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Klaus Häring und Dr. Jürgen Hällfritzsch in Auftrag gegeben.
Aufgrund dieses Bewertungsgutachtens, das zwischenzeitlich von der Dr. Röver & Partner KG Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft als Abfindungsprüfer bestätigt wurde, hat sich der Vorstand entschlossen, den außenstehenden Aktionären, die gegen den Umwandlungsbeschluss Widerspruch zur Niederschrift erklären, als Barabfindung einen Betrag von 39,20 Euro (= DM 76,67) für eine Vorzugsaktie (Stückaktie) der Rolf Benz AG entsprechend einer Beteiligung am Grundkapital von 5,00 DM anzubieten.