Da das Volumen der Transaktion zehn Prozent des Grundkapitals von TV-Loonland übersteigt, sei laut Aktiengesetz im ersten Jahr nach Gründung der AG die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung notwendig. Anlässlich der Aktionärsversammlung will der Vorstand auch Informationen zu den aktuellen Planzahlen und zur Unternehmensstrategie geben.