Eurokai löst Genußscheine per 31. Dezem - Unter Bezugnahme auf § 6, Abs. 1 der
Unter Bezugnahme auf § 6, Abs. 1 der Genußscheinbedingungen kündigt die Eurokai KGaA die vom Unternehmen im Jahre 1988 emittierten Genußscheine (WKN 570 655) im Nominalwert von insgesamt 7,0 Mio. DM zum 31. Dezember 2000.

Die Ablösung der Genußscheine soll zum Nominalwert von insgesamt 7,0 Mio. DM erfolgen. Die Rückzahlung ist den Angaben zufolge am 2. Januar 2001 fällig und erfolgt gegen Einreichung der Genußscheinurkunde nebst Bogen, jedoch ohne den nächstfälligen Ausschüttungsanteilschein Nr. 12, auf den noch die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2000 gezahlt wird bei einer der nachfolgend aufgeführten Zahlstellen:

- Hamburgische Landesbank (Girozentrale), Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg
- M.M. Warburg Bank, Ferdinandstraße 75, 20095 Hamburg
- Vereins- und Westbank AG, Alter Wall 22, 20457 Hamburg
- Commerzbank AG, Ness 7-9, 20457 Hamburg

Gemäß §6, Abs. 4 der Genußscheinbedingungen hat der Genußscheininhaber den Angaben zufolge für darüber hinaus fehlende Ausschüttungsanteilscheine einen von der Gesellschaft jeweils nach billigem Ermessen (§315 BGB) festzusetzenden Betrag zu entrichten, mindestens jedoch den Betrag, der als Mindestausschüttung auf die fehlenden Ausschüttungsanteilscheine entfallen würde.



Veröffentlichungsdatum: 20.06.2000 - 11:45
Redakteur: rpu
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