Der Ministerrat beschloss die mehrheitliche Privatisierung des Verbunds, der Sondergesellschaften und der Landesgesellschaften. Bislang lautete die Regelung, dass der Bund bzw. öffentliche Hände 51 Prozent an den Elektrititätsunternehmen halten müssen. Diese tritt damit außer Kraft.
Dass die Mindestanteil-Regelung aufgehoben wird, lasse aber nicht den Schluß zu, dass sofort alle Anteile verkauft werden sollen, hieß es. Vielmehr strebe man eine Lösung mit einem inländischen Kernaktionär an.
Veröffentlichungsdatum:
07.06.2000
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08:41
Redakteur:
rpu