Vogtländische Baumwollspinnerei: Anfechtungsp - Der Vergleich sieht vor, daß die Kapitalerh&
Die Vogtländische Baumwollspinnerei AG (künftig: VBS Immobilien AG) und Herr Richard Mayer, der den zu Tagesordnungspunkt 4 des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. Dezember 1999 (Kapitalerhöhung gegen Bar- und Sacheinlagen) gerichtlich angefochten hatte, haben diesen Anfechtungsprozeß durch gerichtlichen Vergleich beendet.

Der Vergleich sieht vor, daß die Kapitalerhöhung nur in das Handelsregister eingetragen werden darf, wenn der gerichtlich bestellte Sachkapitalerhöhungsprüfer bestätigt, daß der Verkehrswert der als Sacheinlagen einzubringenden Immobilienbeteiligungen den im Beschluß zugrunde gelegten Betrag von 116.154.000,00 DM mindestens erreicht.

Ferner haben sich den Angaben zufolge in dem Vergleich die Aktionäre Albert Büll und Dr. Cornelius Liedtke bezüglich ihrer zugunsten der Aktionäre bereits eingegangenen Verpflichtung, unter bestimmten Voraussetzungen ein Kaufangebot für die Aktien der Gesellschaft zu unterbreiten, der Vollstreckung gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO unterworfen; der Vergleich sieht ferner vor, daß sich das Angebot von 190,00 DM auf 195,00 DM je Aktie erhöht.



Veröffentlichungsdatum: 06.06.2000 - 14:35
Redakteur: rpu
© 1998-2024 by GSC Research GmbH Impressum Datenschutz