Der Erwerbspreis je Aktie darf beim Rückkauf den an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf vorausgehenden Börsentagen erzielten durchschnittlichen Schlusskurs der Hawesko-Aktie um nicht mehr als 5 Prozent über- oder unterschreiten.
Mit diesem Aktien-Rückkauf erhält der Vorstand nach eigenen Angaben größere Flexibilität bei künftigen Akquisitionsvorhaben, indem er dann über die Option verfügt, Hawesko-Aktien als Akquisitionswährung einzusetzen.