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Hochtief legt Beschwerde beim Kammergericht ein - Verfahrensfehler bei der Vergabe zum Umbau des
Die Hochtief AG hat gegen die Entscheidung der Vergabekammer Berlin zum Umbau des Olympiastadions Beschwerde beim Kammergericht eingelegt. Das Unternehmen begründete am Dienstag seinen Schritt mit Verfahrensfehlern der Vergabekammer. Diese habe ohne die gesetzlich vorgeschriebene Akteneinsicht für das Unternehmen ihre Ablehnung damit begründet, dass Hochtief Fristen nicht eingehalten habe.

In der Sache habe die Kammer jedoch zugegeben, dass das Land Berlin in dem Verfahren zur Vergabe der Baukonzession Olympiastadion gegen Verbote verstoßen und die finanzielle Risikoverteilung in unzulässiger Weise verändert habe.

Hochtief rechnet damit, dass der Berliner Senat nun einen begründeten Eilantrag beim Kammergericht stellen werde, um möglichst bald mit dem Umbau beginnen zu können. Eine endgültige Entscheidung könne dann noch im Juni fallen, so die vwd-Meldung von heute weiter.



Veröffentlichungsdatum: 13.06.2000 - 16:13
Redakteur: rpu
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