Obwohl dem klägerischen Anwalt in den USA im Gegensatz zu Deutschland eine Erfolgsbeteiligung erlaubt ist, sind amerikanische Anwälte den Angaben zufolge im Regelfall wirtschaftlich nicht dazu in der Lage und daher auch nicht bereit, langjährige Prozesse ausschließlich auf Erfolgsbasis zu führen. Die Anwälte arbeiten daher häufig mit einer Kombination von Stunden- und Erfolgshonorar.
Damit verbleibt ein wesentliches Kostenrisiko beim Mandanten, teilte Foris heute mit. Viele Erfolg versprechende Prozesse würden daher auch in den USA nicht geführt. Aufgrund der Marktgröße sowie der hohen Streitwerte seien die USA der interessanteste Wachstumsmarkt für Foris. Das Unternehmen finanziere sogar bereits den ersten Prozess in den USA, hieß es abschließend.