Die Vereinbarung sieht vor, daß in einem ersten Schritt des Zusammenschlußprozesses die Großaktionäre der SVC AG und die Aktionäre der Apcon AG im Rahmen einer Sachgründung ihre Anteile in die itelligence AG einbringen. Dem Umtauschverhältnis liegt eine Unternehmenswertrelation von 61 Prozent für die SVC AG und von 39 Prozent für die Apcon AG zugrunde, auf die sich die einbringenden Aktionäre auf der Basis von sachverständigen Bewertungen geeinigt haben.
In einem zweiten Schritt will die itelligence AG den freien Aktionären der SVC AG das Angebot unterbreiten, ihre SVC-Aktien in Aktien der itelligence AG zu tauschen. Das Umtauschangebot soll voraussichtlich im Juli 2000 veröffentlicht werden. Das Umtauschverhältnis entspricht dem Verhältnis, in dem die SVC-Großaktionäre ihre SVC-Aktien getauscht haben, d.h. eine SVC-Aktie mit einem rechnerischen Nennwert von 1,00 Euro berechtigt zum Umtausch in eine Stückaktie der itelligence AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro.
Die neuen Aktien der itelligence AG sollen nach Ablauf der Umtauschfrist zum Geregelten Markt mit Aufnahme des Handels am Neuen Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.