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plettac röder: Kapitalerhöhungsbeschluss - Im Zusammenhang mit den erheblichen
Im Zusammenhang mit den erheblichen Wertabweichungen bei der durch Sacheinlage in die plettac röder AG eingebrachten Beteiligung plettac-plana Hallenbau GmbH & Co. hatte der Vorstand am 15.03.2000 das Amtsgericht Büdingen darüber informiert, dass aus Sicht der plettac röder AG nach eingehender rechtlicher Prüfung die mit der Einbringung verbundene Kapitalerhöhung nichtig ist und demzufolge gelöscht werden sollte.

Dieser Beurteilung ist das Amtsgericht gefolgt und hat den Kapitalerhöhungsbeschluss vom 23.06.1999 für nichtig erklärt. Das Handelsregister ist am 03.05.2000 durch Löschung des Beschlusses korrigiert worden. Der Vorstand begrüßt diese Entscheidung des Amtsgerichts.

In der Folge sollen die Geschäftsanteile an der plettac-plana Hallenbau GmbH & Co. umgehend an die einbringende plettac-plana GmbH & Co. zurückübertragen werden. Zwischen der plettac röder AG und der plettac-plana Hallenbau GmbH & Co. bestehe dann kein Beteiligungsverhältnis mehr, hieß es.



Veröffentlichungsdatum: 08.05.2000 - 08:01
Redakteur: rpu
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