Dieser Beurteilung ist das Amtsgericht gefolgt und hat den Kapitalerhöhungsbeschluss vom 23.06.1999 für nichtig erklärt. Das Handelsregister ist am 03.05.2000 durch Löschung des Beschlusses korrigiert worden. Der Vorstand begrüßt diese Entscheidung des Amtsgerichts.
In der Folge sollen die Geschäftsanteile an der plettac-plana Hallenbau GmbH & Co. umgehend an die einbringende plettac-plana GmbH & Co. zurückübertragen werden. Zwischen der plettac röder AG und der plettac-plana Hallenbau GmbH & Co. bestehe dann kein Beteiligungsverhältnis mehr, hieß es.