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Einigung über Ausgestaltung der Kooperation E - Zwischen EnBW und NWS wird den Angaben zufolge
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW), die Neckarwerke Stuttgart AG (NWS) sowie die Landeshauptstadt Stuttgart und der kommunale Neckar-Elektrizitätsverband als weitere große Anteilseigner von NWS haben sich auf die Grundlagen für die vertragliche Absicherung einer engen Kooperation zwischen EnBW und NWS geeinigt.

Zwischen EnBW und NWS wird den Angaben zufolge ein Kooperationsvertrag abgeschlossen, der die Aufgabenfelder und Tätigkeiten beschreibt, in denen die Kräfte gebündelt werden sollen. Hierzu zählen der Betrieb von Kraftwerken und Stromnetzen, die Beschaffung von Brennstoffen, Materialwirtschaft sowie Kundenabrechnung und Kundenmanagment. Die Geschäftsfelder Gas, Wasser und Abwasser sollen bei NWS, der Stromhandel bei EnBW konzentriert werden. Im Vertrieb ist ebenfalls eine enge Abstimmung geplant, hieß es.

Ferner soll eine Vereinbarung über die Sicherung der Arbeitsplätze und Standorte geschlossen werden, die unter anderem den Erhalt der Standorte der EnBW und der NWS insbesondere auch in Stuttgart und Esslingen als gemeinsames Ziel festschreibt. Mit dem Gesamtbetriebsrat von NWS wurde eine Vereinbarung über vertrauensbildende Maßnahmen getroffen, die u.a. Regelungen zur Sicherung der Arbeitsbedingungen enthält, Betriebsbedingte Kündigungen sind aufgrund eines Haustarifvertrags bis 2003 ausgeschlossen.

Die unternehmerische Führung wird den Angaben zufolge bei der EnBW liegen. Der zugrundeliegende Vertrag wird eine Garantiedividende und ein Abfindungsangebot zugunsten der außenstehenden NWS-Aktionäre vorsehen. Als Grundlage für einen möglichen Erwerb der Mehrheit an der NWS durch die EnBW ist ferner vorgesehen, daß sich EnBW verpflichtet, die ihr von der Landeshauptstadt Stuttgart (über die Technischen Werke Stuttgart) und dem Neckar-Elektrizitätsverband bis Ende 2005 angebotenen NWS-Aktien zu erwerben.

Die Vereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Freigabe und bedürfen noch der Gremienzustimmung. Es ist vorgesehen, dass über die erforderliche Zustimmung der Hauptversammlungen von EnBW und NWS in den ordentlichen Hauptversammlungen der beiden Gesellschaften am 12.07.2000 bzw. 28.07.2000 Beschluss gefasst wird.



Veröffentlichungsdatum: 12.05.2000 - 08:33
Redakteur: rpu
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