Das Umtauschverhältnis beträgt 10:7, d.h. für 10 Stammaktien der Heilit+Woerner Bau AG werden 7 Stammaktien der Walter Bau AG gewährt zuzüglich einer Zuzahlung von 0,02 Euro je Stammaktie in bar, und für 10 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht der Heilit+Woerner Bau AG werden 7 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht der Walter Bau AG gewährt zuzüglich einer Zuzahlung von 0,07 Euro je Vorzugsaktie in bar.
Ab dem Zeitpunkt zur Einberufung der Hauptversammlung der Heilit+Woerner Bau AG, welcher auf den 19.04.2000 festgelegt wurde, sollen die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen, u.a. der gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der beiden fusionierenden Unternehmen, in den Geschäftsräumen der Heilit+Woerner Bau AG zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt werden. Auf Verlangen soll den Aktionären eine Abschrift unverzüglich und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, hieß es.