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Allweiler: Sonderpunkt in der ordentlichen HV am 1 - Thema Beherrschungs- und Gewinnabführungsvert
Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, für den 14. Juni 2000 die 88. „Ordentliche Hauptversammlung“ einzuberufen und dieser u.a. die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Constellation Verwaltungs GmbH & Co. Beteiligungen KG vorzuschlagen.

Der Vertrag, durch den die Allweiler AG die Leitung ihrer Gesellschaft der Constellation unterstellt, soll einen Ausgleich für ausstehende Aktionäre für jedes volle Geschäftsjahr der Vertragsdauer in Höhe von 17,90 Euro je Stammaktie und 18,41 Euro je Vorzugsaktie vorsehen.

Des weiteren soll sich die Constellation in dem Vertrag verpflichten, auf Verlangen außenstehender Aktionäre deren Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von 485,22 Euro je Stammaktie und 356,88 Euro je Vorzugsaktie zu erwerben.

Die Einberufung zur Hauptversammlung, die den vollen Wortlaut des Vertrages enthalten werde, soll im Laufe des Mai 2000 im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Der Vertrag bedürfe neben der Zustimmung der Hauptversammlung der Allweiler AG auch der Zustimmung der Gesellschafter der Constellation, die ebenfalls noch ausstehe, teilte Allweiler heute mit.



Veröffentlichungsdatum: 12.04.2000 - 16:53
Redakteur: rpu
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