Wie die TC Unterhaltungselektronik AG ad hoc meldet, ist die Anzeige nach § 92 AktG vom 01.07.02 16:09 in Form einer Ad-Hoc-Meldung zu Unrecht erfolgt. Tatsächlich verfügt die Gesellschaft nach Abzug der aufgelaufenen Verluste noch über eine Kapitalrücklage in Höhe von 551.129 DM. Im weiteren sei das Grundkapital in Höhe von 1.139.363 EUR nicht berührt und demzufolge auch nicht zur Hälfte aufgebraucht. Bei der momentanen Cash-Burn-Rate sei die Frist zur Anzeige der Meldung erst in ca. 33 Monaten zu erwarten.
Wie es weiter heißt, sei die gegen die Gesellschaft laufende Anfechtungsklage gegen die letzte Hauptversammlung (2000) zurückgezogen worden. Weitere Anfechtungsklagen würden nicht existieren.
Im weiteren habe der Vorstand Aktien der Gesellschaft zu günstigen Kursen auf private Rechnung erworben. Da nicht ausgeschlossen werden könne, dass diese niedrigen Kurse eine Folge der fehlerhaften Verlustanzeige waren, sei der Vorstand dazu bereit, diese Käufe privat rückabzuwickeln. Sofern binnen drei Wochen geltend gemacht, sei der Vorstand weiterhin dazu bereit, weitere Verkäufe privat rückabzuwickeln, damit der Schaden ersetzt werden könne, der einem Aktionär durch zu günstige Verkäufe entstanden sein könnte, so die Meldung weiter.