Ein Beschluss, bei dem mehr als die Hälfte des Jahresüberschusses in die Gewinnrücklage eingestellt wird, bedürfe aber laut Aktiengesetz des Beschlusses der Hauptversammlung. Daher hätte die Tagesordnung unter Punkt eins lauten müssen: "Vorlage und Erläuterung des festzustellenden (!) Jahresabschlusses". Da die Tagesordnung diese Formulierung nicht aufwies, sei es aktienrechtlich ausgeschlossen, über diesen Punkt auf der HV abzustimmen, hieß es in der vwd-Meldung weiter.
Zur Vermeidung eventueller Rechtsstreitigkeiten wurde daher die heutige Hauptversammlung vertagt und für den (voraussichtlich) 22. Mai eine neue Hauptversammlung einzuberufen.
Den Aktionären scheckte diese Peinlichkeit heute offensichtlich gar nicht. Sie belegen die Aktie von Neschen aktuell mit einem Minus von 3,0 Prozent auf 11,50 Euro.