Porsche: EU gewährt Ausnahme beim Händlernetz
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Es kann weiter nach der GVO gearbeitet werden
Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG muss die Vertragsbeziehungen zu ihren Händlern momentan nicht ändern und könne weiter nach der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) arbeiten. Wie vwd meldet, habe das "Handelsblatt" heute berichtet, dass das Unternehmen hierfür den beantragten "Letter of Comfort" der EU-Kommission erhalten habe. Hintergrund sei die Einführung des Geländewagens "Cayenne", der von den Porsche-Händlern in den vergangenen Monaten Investitionen in Ausstellungsräume von Werkstätten gefordert habe. Wie es heißt, habe Porsche die daraufhin erneuerten Verträge auf Grundlage der alten GVO der EU-Kommission vorgelegt. Die neuen Verträge mit den Händlern hätten nun Gültigkeit, bis die EU sie kündige, so die Meldung weiter.