Drei Aktionäre der IMW Immobilien AG haben Beschlußfassungen der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. Juli 1998 angefochten, durch die die Veräußerung von drei Tochtergesellschaften genehmigt worden sind.
Auf Empfehlung der zuständigen Kammer bei dem Landgericht Darmstadt haben sich nach Unternehmensangaben die Anfechtungskläger in dem Rechtsstreit der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V. (SdK), München, und der Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Karl-Walter Freitag, Köln, sowie andere Aktionäre mit der Gesellschaft und deren Mehrheitsaktionärin im Wege des Vergleichs auf eine Beendigung des Anfechtungsprozesses geeinigt.
Die außenstehenden Aktionäre der Gesellschaft werden weiteren Angaben zufolge im Zuge der ordentlichen Hauptversammlung 2002 der Gesellschaft eine Sonderdividende in Höhe von 25,00 EUR je Stückaktie erhalten. Unverzüglich nach Ausschüttung dieser Sonderdividende sollen die drei Anfechtungskläger die Erledigung ihrer Anfechtungsklagen erklären. Die Gesellschaft trägt die Kosten des Anfechtungsprozesses einschließlich des Vergleichs, so die Meldung weiter.