Das zuständige US-Insolvenzgericht in Wilmington hat den Verkauf der Vermögenswerte der insolventen Napster Inc an die Bertelsmann AG am Dienstag untersagt. Wie vwd berichtet, hieß es zur Begründung, dass es dem Schuldner Napster nicht gelungen sei, nachzuweisen, dass das 92-Mio-USD-Übernahmegebot in gutem Glauben gemacht worden sei. Die Loyalität des Napster-CEO Konrad Hilbers sei zweigeteilt gewesen. Mit einem Bein habe er im Lager von Napster und mit dem anderen Bein im Lager von Bertelsmann gestanden, so der zuständige Richter.
Nach dieser Entscheidung von Richter Peter J. Walsh ist für Napster ein Wechsel zum Gläubigerschutz nach Chapter 7 des US-Insolvenzrechts nicht mehr ausgeschlossen. In diesem Falle würde das Gericht einen Sachverwalter ernennen, der die Vermögenswerte von Napster liquidiert, so die Meldung weiter.