Wie vwd berichtet, wird die MobilCom AG "sehr wahrscheinlich" noch heute einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren stellen. Wie ein Sprecher diesbezüglich erklärte, sei eine definitive Entscheidung dazu aber noch nicht gefallen. Aussagen des Vorstandsvorsitzenden Thomas Grenz in Agenturberichten müssten daher dahingehend relativiert werden.
Die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz prüfe unterdessen, ob die MobilCom-Kleinaktionäre einen Anspruch auf Schadenersatz einreichen könnten. Wie Sprecher Dirk Unrau gegenüber vwd mitteilte, könnten sich die Ansprüche sowohl gegen MobilCom als auch gegen die France Telecom wenden. Bei der Frage, ob France Telecom die Verpflichtung gehabt hätte, den MobilCom-Aktionären ein Übernahmeangebot zu unterbreiten, würden sich die Ansprüche gegen France Telecom richten.
Wie weiter berichtet wird, habe die stellvertretende Regierungssprecherin Charima Reinhardt in Berlin erklärt, MobilCom sei dem eigenen Kenntnisstand nach innerhalb der Kernbereiche gesund. Das Unternehmen könne "guten Gewissens" fortgeführt werden. Bundeskanzler Gerhard Schröder habe mit der schleswig-holsteinischen Ministerpräsidentin Heide Simonis Einigung darüber erzielt, dass Bund und Land alle Möglichkeiten ausschöpfen würden, um eine Fortführung des Unternehmens zu erreichen. Darunter könne auch die Gewährung von Bürgschaften verstanden werden.