Zudem habe das Bundesfinanzministerium auf Nachfrage erklärt, dass es auf keinen Fall eine Rückzahlung der Gelder an MobilCom geben werde, die für die UMTS-Lizenz bezahlt worden seien. Eine rechtliche Möglichkeit einer Rückzahlung bestehe nicht.
Der Betriebsrat der MobilCom stellte im weiteren klar, dass die Löhne und Gehäter der Beschäftigten nach Anmeldung der Insolvenz für die nächsten drei Monate gesichert seien. Der Arbeitnehmervertretung bleibe zur Zeit nur die Möglichkeit, Gespräche mit Vorstand und Landesregierung zu führen, um Chancen und Risiken auszuloten, so die Meldung weiter.