Wie die Commerzbank AG von 1870 (Altbank) ad hoc meldet, hat das Hanseatische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 6. Nov. 2002 das von der Aktionärin Effecten-Spiegel AG gestellte Einberufungsverlangen zu einer Hauptversammlung der Commerzbank zurückgewiesen. Die Effecten-Spiegel AG hatte im Zuge des Einberufungsverlangen die Neuwahl des Aufsichtsrats sowie hilfsweise acht andere Tagesordnungspunkte beantragt. Mit dem neuen Aufsichtsrat sollte die Altbank reaktiviert werden.