Wie vwd berichtet, hat eine Sprecherin der Schwarz Pharma AG im Zusammenhang mit einer erneuten Patentklage bezüglich des Medikamentes Omeprazol erklärt, die in der Klage gestellten Ansprüche gegen das Unternehmen seien nicht berechtigt. Wie es heißt, habe das US-Unternehmen Mylan Pharmaceuticals Inc vor einem US-Bundesgericht geklagt und fordere einen nicht näher bezifferten Ausgleich sowie Strafschadenersatz und Anwaltskosten.
Mylan berufe sich in der Klage auf ein eigenes Patent für eine generische Formulierung von Omeprazol aus dem Jahr 1997. Schwarz Pharma habe nach eigener Darstellung nicht das Recht, die Mylan-Version in den USA zu vertreiben, so die Meldung weiter.