Wie die technotrans AG ad hoc bekannt gibt, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem seit Jahren schwelenden Patentstreit mit dem Wettbewerber Baldwin Technologies heute das Urteil verkündet. Demnach hat das Gericht zugunsten von Baldwin entschieden. Der Vorstand wird vor diesem Hintergrund die Begründung prüfen und entscheiden, inwieweit zugelassene Rechtsmittel genutzt werden können und ob gegen diese Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht wird.
In diesem Zusammanhang wird das Unternehmen als Risikovorsorge eine Rückstellung in Höhe des Streitwertes bilden. Diese wird das Ergebnis im vierten Quartal mit 2,5 Mio. EUR belasten.
Veröffentlichungsdatum:
14.11.2002
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12:33
Redakteur:
tmu