Die SCM Microsystems, Inc. legt ein Bezugsrechtsprogramm auf, das am 25. November 2002 in Kraft tritt. Alle Anteilseigner, die Aktien von SCM erworben haben (oder erwerben) und diese nicht zur Bildung größerer Pakete oder zur Vorbereitung einer Übernahme nutzen, können die Bezugsrechte erwerben. Wie die Gesellschaft ad hoc meldet, soll damit gewährleistet werden, dass potenzielle Übernahmen zu fairen und angemessenen Bedingungen für die Aktionäre ablaufen. Dies wird dadurch erreicht, dass den SCM-Aktionären für einen derartigen Fall besondere Rechte eingeräumt werden. Diese Bezugsrechte ermöglichen es, neue SCM- Aktien zu einem verbilligten Preis zu beziehen.
Ausgeübt werden können diese Rechte aber erst, sobald Dritte ein öffentliches Kauf- oder Tauschangebot für SCM-Aktien abgeben oder mitteilen, dass sie einen bestimmten Prozentsatz an SCM-Aktien erworben haben. Sollte ein Übernahmeversuch letztendlich zu einer Verschmelzung auf eine andere Gesellschaft führen, verbriefen die Papiere zudem das Recht auf den verbilligten Bezug von Aktien des Übernehmers. Eingefroren bleiben die Bezugsrechte wiederum, solange es weder zu einer nennenswerten Paketbildung noch zu einem öffentlichen Erwerbsangebot kommt, so die Meldung weiter.
Veröffentlichungsdatum:
14.11.2002
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09:48
Redakteur:
tmu