IFCO Systems N.V. gab heute bekannt, dass das Board of Directors heute beschlossen hat, eine außerordentliche Hauptversammlung für den 28. November 2002 einzuberufen. Der außerordentlichen Hauptversammlung wird der Restrukturierungsvertrag mit Inhabern der Anleihe, die ca. 99% der 200 Mio. EUR, 10 5/8% Senior Subordinated Notes repräsentieren, und Gesellschaften der Schoeller Gruppe, die ca. 45.5% des ausgegebenen Grundkapitals der Gesellschaft halten, zur Genehmigung vorgelegt.
Dem am 18. September 2002 abgeschlossenen Restrukturierungsvertrag, der die Bestimmungen und das Verfahren der Umwandlung von Anteilen an der Anleihe in neue Aktien an der Gesellschaft verbindlich regelt und noch unter aufschiebenden Bedingungen steht, liegt die Grundsatzvereinbarung vom 28. Juni 2002 zugrunde. Die neuen Aktien werden 90% des erhöhten Grundkapitals der Gesellschaft nach Abschluß der Restrukturierung repräsentieren.
Gemäß dem Restrukturierungsvertrag werden Bezugsrechte zur Zeichnung neuer Aktien an die gegenwärtigen Aktionäre ausgegeben, die nach Ausübung zusammen mit dem bereits gehaltenen Aktienkapital - abhängig von einem zum 31. Oktober 2005 ermittelten Unternehmenswert von IFCO - zu einer Beteiligung der gegenwärtigen Aktionäre an der Gesellschaft in Höhe von bis zu 35% des erhöhten Grundkapitals führen können.
Die Hauptversammlung soll auch zur Durchführung des Restrukturierungsvertrags erforderlichen Kapitalmaßnahmen, insbesondere die Herabsetzung des Grundkapitals und eine Zusammenlegung der Aktien, sowie weitere Änderungen der Satzung beschließen, die dem Board of Directors die Ausgabe der neuen Aktien an die Anleihegläubiger ermöglichen. Zur Durchführung der Restrukturierung soll das Grundkapital in zwei Schritten mit einem Faktor von insgesamt 2000 herabgesetzt werden.
Die Kapitalherabsetzungen erfolgen weiteren Angaben zufolge jeweils durch Verrechnung des Kapitalherabsetzungsbetrags mit den aufgelaufenen Verlusten der Gesellschaft ohne Rückzahlung eingezahlten Kapitals. Zusätzlich ist vorgesehen, bis zu 3.461 eigene Aktien der Gesellschaft einzuziehen. Nach Ausgabe der neuen Aktien an die Anleihegläubiger und Durchführung der Kapitalherabsetzungen soll das Grundkapital (ohne Berücksichtigung der gegebenenfalls erfolgenden Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener Aktien) 439.311,90 EUR betragen.