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Sanacorp: Einlegung der Rechtsbeschwerde durch das Bundeskartellamt - Ad-Hoc Mitteilung vom Freitag


Nachdem der Kartellsenat des OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 23. Dezember 2002 die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 18. September 2001 hinsichtlich des von der Sanacorp-Unternehmensgruppe angestrebten Erwerbs der Aktienmehrheit an der Andreae-Noris Zahn AG (Anzag AG) aufgehoben hatte, hat das Bundeskartellamt nach dem Unternehmen vorliegenden Informationen nunmehr von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, gegen die Entscheidung Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einzulegen.



Konkreter Gegenstand des Kartellverfahrens ist die Absicht der Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung (Sanacorp eG), die 75% des Grundkapitals und 100% der Stimmrechte an der Sanacorp AG hält, ihr eingeräumte Call-Optionen auf den Erwerb von Aktien an der Anzag AG auszuüben, und somit die gesamte Beteiligung der Sanacorp-Unternehmensgruppe an der Anzag AG auf knapp über 50% aufzustocken. Die Sanacorp Pharmahandel AG (Sanacorp AG) ist über eine Tochtergesellschaft, die Sanacorp Unternehmensbeteiligungs GmbH, bereits derzeit mit 24,99998% an der Anzag AG beteiligt. Die Möglichkeit der Optionsausübung ist der Sanacorp eG nunmehr - vorbehaltlich der Möglichkeit eines Antrags auf sofortige Vollziehung der Entscheidung des OLG Düsseldorf - zumindest für die Dauer des Rechtsbeschwerdeverfahrens verwehrt, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Freitag weiter.



Veröffentlichungsdatum: 31.01.2003 - 15:42
Redakteur: rpu
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