Wie bereits in der ad hoc Mitteilung vom 24.12.2002 bekannt gemacht, hat die Deutsche Bank AG gegen die arxes Information Design AG in dem Rechtsstreit betreffend die Inanspruchnahme der arxes aus Bürgschaften ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Aachen erstritten. Die Parteien haben diesen Rechtsstreit durch Vergleich beigelegt. Über die Einzelheiten des Vergleichs haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. Eine Einigung der arxes mit den Regresschuldnern ist in Sicht, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Dienstag.