Durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg ist über das Vermögen der WWL Internet AG mit Wirkung zum 01.01.2003 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Anbieter für Internet-Dienstleistungen drohte im Oktober diesen Jahres zahlungsunfähig zu werden, worauf der Vorstand am 21.10.2002 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hatte.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Reinhard Urbanczyk aus der Kanzlei Neuhof Rechtsanwälte, Nürnberg, bestellt worden, der dieses Amt bereits vorläufig innehatte. Das operative Geschäft der WWL Internet AG ist zur Eröffnung des Verfahrens überwiegend eingestellt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind unter Beachtung des § 174 Insolvenzordnung (InsO) beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Montag weiter.