Der Vorstand der ricardo.de AG ist bei pflichtgemäßem Ermessen zu der Einschätzung gekommen, dass bei der Gesellschaft ein Verlust wenigstens in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.
Der Vorstand unternimmt entsprechend § 92 Abs. 1 AktG alle notwendigen Schritte und wird unverzüglich eine Hauptversammlung zur Verlustanzeige einberufen. Nach heutiger Einschätzung reichen die liquiden Mittel der Gesellschaft weiterhin bis zum Erreichen der Gewinnzone aus, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Freitag weiter.