Graphisoft und CadLine haben vereinbart, die rechtliche Streitfrage zwischenden beiden Parteien abzuschliessen, worüber sie das Gericht offiziell verständigt haben. Graphisoft und CADLINE haben die Vereinbarung getroffen, gegenseitig keinerlei Ansprüche bezüglich der Urheberschaft, der Entwicklung, der Vermarktung und des Vertriebs von Softwarelösungen der anderen Partei zu stellen. In ihrer Vereinbarung haben die Parteien bekräftigt, in Hinkunft in der Presse beziehungsweise im Kontakt mit ihren Kunden und Distributoren von jeglichen Stellungnahmen und Erklärungen Abstand zu nehmen, die für die andere Partei nachteilige Feststellungen beinhalten. Entnehmen konnte man dies einer Ad-Hoc Mitteilung vom Freitag.