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768682
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Gold-Zack-Straße 6,
D-40822 Mettmann, Deutschland
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Frau Barbara Plathof

Gold-Zack AG verlängert Frist für Wandelanleihe - Sonderwandlungsfrist läuft nun bis zum 10. Dezember

Die Gold-Zack AG hat die mit Ablauf des 25.11.2002 endende Sonderwandlungsfrist für die Wandelanleihe bis zum 10.12.2002 verlängert, da Verhandlungen mit einigen Anleihegläubigern nicht abgeschlossen werden konnten, obwohl die Beteiligten ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Wandlung ausdrücklich erklärt hatten. Wie ad hoc gemeldet wird, ist die Verlängerung nötig, weil eine höhere Wandlungsquote im Interesse der Gesellschaft wie auch dem der Aktionäre und der Gläubiger liegt.

Aufgrund der vorliegenden Wandlungserklärungen wurde am vergangenen Montag eine Wandlungsquote von 46 Prozent erzielt. Wie es heißt, hat die 50 Prozent-Marke deshalb eine so große Bedeutung, weil sie Bedingung für den Vergleich mit dem Bundesverband deutscher Banken ist. Vor diesem Hintergrund teilt der Vorstand nochmals mit, dass die Zukunftssicherung des Unternehmens eine höhere Quote erfordert.



Veröffentlichungsdatum: 26.11.2002 - 10:01
Redakteur: tmu
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