Große Anleihegläubiger haben heute gegenüber der Gold-Zack AG erklärt, dass sie das Sonderwandlungsrecht für die Gold-Zack-Wandelanleihe wahrnehmen wollen. Mit diesen Beständen wäre das Erreichen der kritischen Marke einer Wandlungsquote von 50% erreicht. Diese Quote hat deshalb eine so große Bedeutung, weil sie Grundlage eines Vergleiches mit dem Bundesverband deutscher Banken ist, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Freitag.
Der Vorstand macht weiteren Angaben zufolge aber nochmals deutlich, dass eine höhere Quote erforderlich ist. Denn es geht nicht nur darum, dem Unternehmen eine nachhaltige Eigenkapitalbasis zu geben; angesichts der angespannten Liquiditätssituation ist eine Entlastung bei den im Dezember fälligen Zinszahlungen auf die Wandelanleihe dringend geboten. Deshalb appelliert das Unternehmen gerade auch an die Inhaber kleiner und mittlerer Anleihebestände, die Wandlungsaktion auf den letzten Metern zu unterstützen.
Die Gold-Zack AG will mit einer bis 25. November 2002 laufenden vorzeitigen Sonderwandlung der ausstehenden 7% Wandelanleihe 2000 / 2005 einen wesentlichen Teil der aktuellen Verbindlichkeiten in Eigenkapital umwandeln. Gold-Zack hatte schon zur außerordentlichen Hauptversammlung im Juli deutlich gemacht, dass diese Wandlungsaktion nach den hohen Verlusten des vergangenen und laufenden Geschäftsjahres für den Fortbestand des Unternehmens zwingend notwendig sei.
Als Anreiz für die Gläubiger wird die Sonderwandlung von der am 30.09.2002 durchgeführten Kapitalherabsetzung im Verhältnis 7:1 ausgenommen. In der regulären Wandlungsfrist ab Januar 2003 werden dann je 1000,- EUR nominal nur rund 10 statt jetzt rund 70 Aktien geliefert.