Die Jenbacher AG gab heute bekannt, dass die Übernahmekommission über Antrag der General Electric Company die Anzeigefrist gemäß § 10 Absatz 1 Übernahmegesetz verlängert hat. Die Frist zur Anzeige des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots betreffend die Aktien der Jenbacher AG gemäß § 10 Absatz 1 Übernahmegesetz endet am 22. Jänner 2003. Nach Vorliegen der Angebotsunterlage will das Unternehmen dazu gemäß den Bestimmungen des Übernahmegesetzes Stellung nehmen.