Wie afx berichtet, muss die Lindt & Sprüngli AG wegen Mogelpackungen in der Weihnachtsproduktion für das Jahr 2000 an die Berliner Justizkasse 33.000 EUR zahlen. Das Amtsgericht in Berlin habe das Unternehmen wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen das Eichgesetz verurteilt, wobei die festgelegte Summe dem zu Unrecht erwirtschafteten Gewinn entspreche.
Hintergrund des Sachverhalts sei die Beanstandung eines Kunden bezüglich der Edelschokolade in orientalisch anmutenden Schatztruhen aus Karton aus dem Jahr 2000. Damals habe das Eichamt errechnet, dass die Truhen aus dem Sortiment «1001 Weihnachtsträume» im Verhältnis zur Größe des Kartons rund 30 Prozent zu wenig Süßigkeiten enthielten, heißt es weiter.