Der Vorstand der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG hat beschlossen, in nächster Zeit Gebrauch von der Ermächtigung zum Aktienrückkauf zu machen, die auf der letzten Hauptversammlung erteilt worden war. Der Rückkauf wird über die Börse im Rahmen der in der Ermächtigung unter Punkt 6b, Tagesordnung der Hauptversammlung vom 15.05.2002 festgeschriebenen Konditionen erfolgen, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Mittwoch.