Die Baden-Württembergische Bank AG hat der Württemberger Hypo mitgeteilt, dass der Anteil ihrer Stimmrechte an der Württembergischen Hypothekenbank AG die Schwelle von 5% unterschritten hat und 0% beträgt. Die Stimmrechte waren der Baden-Württembergischen Bank AG nach § 22 Abs.1 Satz 1 Nr.1 WpHG zuzurechnen.
Der Anteil der Stimmrechte der Bensel Verwaltungs- und Beratungs-Gesellschaft für Vermögensanlagen mbH, Stuttgart, einer Tochtergesellschaft der Baden-Württembergischen Bank AG, hat die Schwelle von 5% unterschritten und beträgt 0%.