Die USU-Openshop AG, der Aktien in Höhe von mehr als 95% des Grundkapitals der USU AG gehören, hat dem Vorstand der USU AG heute das Verlangen zugeleitet, in der ordentlichen Hauptversammlung der USU AG am 13. Juni 2003 einen Beschluss herbeizuführen, wonach die Aktien der übrigen Aktionäre der USU AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die USU-Openshop AG übertragen werden. Entnehmen konnte man dies einer Ad-Hoc Mitteilung vom Donnerstag.