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DUEWAG AG i.L.: Übertragungsverfahren auf die Hauptaktionärin - Siemens will eine Barabfindung von 101,00 EUR je Aktie zahlen


Die Siemens AG hat der DUEWAG AG i.L. mitgeteilt, dass sie als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären als angemessene Abfindung im Sinne des § 327b AktG in der für den 18. März 2003 geplanten Hauptversammlung eine Barabfindung von 101,00 EUR je DUEWAG-Aktie anbieten wird; diese Barabfindung entspreche dem Wert des Netto-Vermögens der DUEWAG AG i.A. Die Siemens AG hat zugleich darauf hingewiesen, dass sie davon ausgeht, dass den zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Squeeze Out außenstehenden Aktionären weiterhin ein Anspruch auf angemessene Abfindung aus dem Spruchstellenverfahren um die angemessene Abfindungs- und Ausgleichshöhe für den im Jahre 1994 abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zusteht. Auf eine Abfindung aus dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag sei daher eine gemäß § 327a AktG erhaltene Abfindung anzurechnen. Entnehmen konnte man dies einer Ad-Hoc Mitteilung vom Donnerstag.



Veröffentlichungsdatum: 06.02.2003 - 19:01
Redakteur: rpu
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