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VOGT: Aktionäre beschließen Kapitalherabsetzung - Vorstand zudem zur Ausgabe von Genussrechten ermächtigt

Die Aktionäre der VOGT Electronic AG haben auf der außerordentlichen Hauptversammlung mit über 99 Prozent Zustimmung eine Kapitalherabsetzung beschlossen und den Vorstand zur Ausgabe von Genussrechten mit beigefügten Optionsrechten auf Aktien zur Verbesserung der Kapitalstruktur der Gesellschaft ermächtigt.



Dementsprechend wird das Grundkapital durch Reduzierung des auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrags am Grundkapital von 3,00 auf 1,00 EUR von 7.800.000,00 auf 2.600.000,00 EUR herabgesetzt. Der Vorstand wurde im weiteren ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Dezember 2003 Genussrechte im Gesamtnennbetrag von bis zu 39,0 Mio EUR zu begeben. Die Genussrechte, die an Verlusten der Gesellschaft teilnehmen, sollen im Austausch gegen Forderungen an Banken ausgegeben werden. Im Zuge der Umwandlung der Forderungen in Genussrechte wird je ein Genussrecht im Nennbetrag von 30,00 EUR für einen Forderungsbetrag von 38,31 EUR gewährt, so dass Kreditforderungen in Höhe von insgesamt 49,8 Mio. EUR zum einen in Genussrechtskapital in Höhe von 39,0 EUR umgewandelt und zum anderen 10,8 Mio. EUR der Kapitalrücklage zugeführt werden. Jedem Genussrecht wird ein Optionsrecht über je eine Stamm-Stückaktie beigefügt.



Zur Unterlegung der Optionsrechte wird das Grundkapital um bis zu 1.300.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.300.000 neuen Stamm-Stückaktien bedingt erhöht. Den Aktionären des Unternehmens wird im Rahmen der Begebung der Options-Genussrechte ein Erwerbsrecht zum Ausgabekurs eingeräumt, heißt es weiter.



Veröffentlichungsdatum: 13.12.2002 - 12:25
Redakteur: tmu
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