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Gold Zack: Anwaltskanzlei Nieding+Barth reicht Klage ein - Tatbestand seien Unzulänglichkeiten im Prospekt zur Wandelanleihe 2000/05
Wie vwd berichtet, beabsichtigt die Nieding + Barth Rechtsanwalts AG, noch im Dezember die Gold-Zack AG, die Gontard & Metallbank AG i.I. und die Bankhaus Hermann Lampe KG auf Schadenersatz über 15 Mio EUR zu verklagen. Wie die Anwaltskanzlei heute mitgeteilt habe, sie sei von mehr als 180 Inhabern der Wandelanleihe 2000/05 mit der Prüfung und Geltendmachung von Schadersatzansprüchen beauftragt worden, da innerhalb des Prospektes mehrere wesentliche Tatsachen nicht enthalten bzw unzutreffend dargestellt seien





Wie es heißt, sehe die Kanzlei die Möglichkeit von Schadenersatzzahlungen zum einen aufgrund der Solvenz des Bankhauses Hermann Lampe, zum anderen bestehe eine Prospekthaftungs-Versicherung bei den Beteiligten, auf die gegebenfalls zurückgegriffen werden könne.





In diesem Zusammenhang habe ein Sprecher der Gold-Zack AG erklärt, er sehe keinen unmittelbaren Reaktionsbedarf und keine unmittelbare Gefahr für die Gesellschaft. Das Bankhaus Lampe sei zu keiner Stellungnahme bereit gewesen, so die Meldung weiter.



Veröffentlichungsdatum: 12.12.2002 - 16:12
Redakteur: tmu
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