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HeidelbergCement AG dementiert Meldung über Bußgeldbescheid - Es liegen bislang keine schriftlichen Beschuldigungen vor
Die HeidelbergCement AG gibt heute bekannt, dass die Meldung bezüglich des bevorstehenden Erhalts eines Bußgeldbescheides nicht richtig ist. Wie es heißt, liegen bislang nicht einmal schriftliche Beschuldigungen vor. Das Verfahren gegen HeidelbergCement wird daher auch nach der bekannten Einschätzung des Bundeskartellamtes noch länger andauern. Das Unternehmen geht davon aus, im Ergebnis in diesem Kartellverfahren eine untergeordnete Rolle zu spielen und wird gegebenenfalls Rechtsmittel gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, so die Meldung weiter.

Veröffentlichungsdatum: 03.12.2002 - 14:59
Redakteur: tmu
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