Die Gold-Zack AG hat die zum Überleben des Unternehmens nötige Umtauschquote von 50% bei ihrer Wandelschuldverschreibung 2000/2005 noch immer nicht erreicht. Wie vwd berichtet, appellierte das Unternehmen am Montag erneut an die Gläubiger, von dem bis zum 10. Dezember 2002 verlängerten einmaligen Wandlungsrecht Gebrauch zu machen. Die Wandlungsquote von 50% ist die Grundlage eines Vergleichs mit dem Bundesverband deutscher Banken. Für den Fortbestand der Gesellschaft strebe Gold-Zack nach wie vor eine Wandlungsquote von 70% an, hieß es.
Nach Angaben von Gold-Zack-Sprecher Stefan Lutz beträgt die Wandlungsquote derzeit gut 47%. Mit Ablauf der ursprünglichen Frist am vergangenen Montag hatte das Unternehmen auf seine 7-prozentige Wandelanleihe mit einem Gesamtvolumen von 111,5 Mio. EUR eine Umtauschquote von 46% erzielt. Nach Einschätzung von Lutz müssen derzeit noch etwa 200 Anleihegläubiger gewonnen werden, um das eigene Ziel von 70% zu erreichen. Die Großgläubiger seien bis zum Ende der Wandlungsfrist alle überzeugt worden; jetzt gehe es um die Anleiheinhaber mit Volumina unter dem Mio-EUR-Bereich.
Verglichen mit dem Nominalwert der Anleihe verzichten deren Inhaber bei der Wandlung nach den Worten von Lutz auf 90% des ursprünglichen Wertes. Unter Berücksichtigung des Anleihekurses ergebe sich allerdings kein Verlust.
Von einigen Anleihegläubigern werde weiteren Angaben zufolge derzeit eine Prospekthaftungsklage zum Emissionsprospekt der Wandelanleihe aus dem Jahr 2000 erwogen. Die Gold-Zack AG sei der Auffassung, dass solche Ansprüche keine Aussicht auf Erfolg hätten. Eine Klage würde auf Seiten der Gold-Zack auch keinen Wertberichtigungsbedarf verursachen, da die Wandelanleihe mit ihrem vollem Nennwert als Verbindlichkeit bereits passiviert worden sei, so die Meldung weiter.