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CLC: Bedingter Aktienkaufvertrag mit BLUeBULL - Freistellung von der Angebotspflicht kann erfolgen


Die BLUeBULL AG hat mit der Mehrheit der Aktionäre der CLC AG einen bedingten Aktienkaufvertrag abgeschlossen. Wie die Gesellschaft ad-hoc berichtet, unterliegt dieser Kaufvertrag behördlichen Genehmigungen und diversen Bedingungen. Dabei ist auch die Bedingung zur Anwendung des Ausnahmetatbestands, dass bei Übernahme einer kontrollierenden Beteiligung zu Sanierungszwecken eine Freistellung von der Angebotspflicht erfolgen kann, ging aus der Meldung noch hervor.



Veröffentlichungsdatum: 30.12.2002 - 18:21
Redakteur: tre
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