Das Landgericht München I (Az.: 22224/02) hat heute die am 12. Dezember 2002 von einem Minderheitsaktionär der GAP AG erwirkte einstweilige Verfügung vollständig aufgehoben. Martin Kagerer ist und bleibt weiterhin alleiniger und einzelvertretungsberechtigter Vorstand der GAP AG. Die Abberufung der beiden früheren Vorstandsmitglieder Awa Garlinska und Axel Schaumann-Wilhelm vom 25. November 2002 bleibt rechtskräftig.
Das Urteil widerlegt die in zwei Meldungen veröffentlichten Vorwürfe gegenüber der ADORI AG, durch einen Übernahme-Versuch die Kasse der GAP AG plündern zu wollen, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Montag weiter.