Sanacorp: Kartellsenat hebt Untersagungsverfügung auf
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Sanacorp eG darf Aktienmehrheit an ANZAG übernehmen
Wie die Sanacorp Pharmahandel AG ad hoc bekannt gibt, hat der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem Beschluss vom heutigen Tage die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 20.09.2001 aufgehoben. Das Bundeskartellamt hatte der Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung in dieser Entscheidung den Erwerb der Mehrheit der Aktien an der Andreae-Noris-Zahn AG untersagt. Das Oberlandesgericht teilt in seinem Beschluss die Auffassung der Sanacorp, dass durch die Aufstockung der bisherigen Beteiligung der Sanacorp an der ANZAG keine marktbeherrschende Stellung auf einzelnen Regionalmärkten entsteht, so die Meldung weiter.