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BOV beantragt Aufnahme in den Prime Standard - Voraussetzungen für den Prime Standard schon seit langem erfüllt


Der Aufsichtsrat der BOV AG mit Sitz in Essen hat einstimmig beschlossen, die Aufnahme der BOV-Aktie in den Prime Standard der Deutschen Börse zu beantragen und gleichzeitig die Zugehörigkeit zum Neuen Markt zu kündigen. Der Aufsichtsrat begründet seine Entscheidung damit, dass die Voraussetzungen für den Prime Standard von BOV schon seit langem erfüllt werden.



Veröffentlichungsdatum: 20.12.2002 - 20:15
Redakteur: rpu
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