Die euromicron AG hat zum Corporate Governance Kodex eine Entsprechungserklärung für das Jahr 2002 abgegeben. Wie die Gesellschaft meldet, ist das Management der festen Überzeugung, dass sie mit ihrem bisherigen Verständnis für Corporate Governance den gesetzlichen Ansprüchen und den Erwartungen der Aktionäre voll umfänglich gerecht geworden ist.
Vor diesem Hintergrund wird den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex 2002 nicht entsprochen. Zur Begründung weist euromicron darauf hin, dass das Unternehmen ein eigenes Corporate Governance Konzept entwickelt hat, welches sich an den Vorschriften des Aktiengesetzes und an den von ihr schon bisher praktizierten Grundsätzen einer offenen Informationspolitik orientiert und das im Rahmen der Geschäftsordnung des Vorstandes und des Aufsichtsrates umgesetzt wurde. Den gesetzlichen Anforderungen wird dabei voll umfänglich entsprochen.
Die Umsetzung von darüber hinaus gehenden Empfehlungen des Corporate Governance Kodex halten Vorstand und Aufsichtsrat nicht für angezeigt, heißt es weiter.