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Adori: Rechtliche Maßnahmen gegen einstweilige Verfügungen - Vorstand sieht die Abberufung Kagerers als einen "unglaublicher Vorgang"


Wie die Adori AG heute bekannt gab, hat ein Minderheitsaktionär der GAP AG einstweilige Verfügungen erwirkt und drei der vor der Hauptversammlung am 25. November 2002 zurückgetretenen Aufsichtsräte vorübergehend bis zur genauen Klärung wieder einsetzen lassen.



Der bisherige GAP-Vorstand, Martin Kagerer, wurde abberufen, aber über die Gründe nicht informiert. Dies ist nach Unternehmensangaben ein "unglaublicher Vorgang", da Herr Kagerer von einem mit großer Mehrheit der Aktionäre (63%) gewählten Aufsichtsrat einstimmig berufen wurde.





Die Adori AG, die am 4. Dezember 2002 12,46% (plus die Option auf weitere ca. 14%) des Grundkapitals der GAP AG erworben hat, wird gegen diese Verfügung alle rechtlichen Mittel ergreifen, sobald die Möglichkeit gegeben sein wird, sich über die Gründe der einstweiligen Verfügung zu informieren.



Veröffentlichungsdatum: 13.12.2002 - 20:59
Redakteur: rpu
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