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Gebhard & Schuster: Hauptversammlung stimmt Ausgliederung zu - Teilbetrieb wird rückwirkend zum 1. Oktober 2002 eingebracht


Die außerordentliche Hauptversammlung der Gebhard & Schuster Wertpapierhandelsbank AG hat heute dem Vertrag über die Ausgliederung des Geschäftsbereichs "Skontroführung" gem. §123 Abs. 3 Nr. 1 Umwandlungsgesetz zwischen der Gesellschaft als Übertragerin und der Gebhard & Schuster Wertpapierhandelshaus AG (HRB 144654), als Übernehmerin mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit wird der Teilbetrieb rückwirkend zum 01. Oktober 2002 in die Gebhard & Schuster Wertpapierhandelshaus AG in Form einer Sachkapitalerhöhung eingebracht. Die Gebhard & Schuster Wertpapierhandelshaus AG ist eine 100%-ige Tochter der Gebhard & Schuster Beteiligungs AG, welche wiederum eine 100%-ige Tochter der Gebhard & Schuster Wertpapierhandelsbank ist.



Ein separat geführtes Skontrogeschäft erleichtert, vor allem unter zukünftigen Risikominderungs- und Kostenteilungsgesichtspunkten, die Aufnahme eines oder mehrerer strategischer Partner. Auch ein Verkauf des gesamten Skontrogeschäftes ist nach Unternehmensangaben denkbar. Ziel dieser Ausgliederung sei es zudem, auch auf der Ebene der Gebhard & Schuster Wertpapierhandelsbank AG größtmögliche Flexibilität für strategische Kooperationen in den Bereichen Vermögensverwaltung, Corporate Finance und Wertpapierhandel zu schaffen, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Freitag weiter.



Veröffentlichungsdatum: 13.12.2002 - 17:40
Redakteur: rpu
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