Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) hat bei der Neckarwerke Stuttgart AG am 26. November 2002 ein Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre nach § 327 a ff. AktG eingeleitet (vgl, Corporate News-Mitteilung der EnBW vom 26. November 2002). Über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre wird bei der ordentlichen Hauptversammlung der NWS am 15./16. April 2003 beschlossen. Die EnBW hat die Barabfindung auf Grundlage einer gutachtlichen Stellungnahme der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf je 396,50 EUR je Inhaber-Stückaktie der Neckarwerke Stuttgart AG festgesetzt.
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch einen gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer bestätigt. Vorstand und Aufsichtsrat der Neckarwerke Stuttgart AG haben beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung der Neckarwerke Stuttgart AG vorzuschlagen, die Übertragung der Inhaber- stückaktien der Minderheitsaktionäre gemäß dem Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (§ 327 a ff. AktG) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 396,50 EUR für je eine Inhaber-Stückaktie der Neckarwerke Stuttgart AG auf die EnBW zu beschließen.